2 · Bürgerbegehren / Hämmerle-Areal

Bürgerbegehren Hämmerle-Areal – Ziele und Ablauf

Das Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den am 21. April 2026 getroffenen Beschluss des Rates zum Verkauf des Hämmerle-Areals an die „Lake-Hotel Meersburg Verpachtungs-GmbH“ und die „GSW-Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH“, Sigmaringen, aufzuheben und die Bürgerschaft über die Frage der baulichen Nutzung dieses wertvollen Kernstücks Meersburgs im Rahmen eines Bürgerentscheids abstimmen zu lassen.

Die Kontroverse: Gemischte Bebauung Wohnbau / Hotel

Die kontroverse Debatte wird um die Frage geführt, welche Bebauung an diesem Standort angemessen ist. Die Bürgerinitiative kritisiert insbesondere die Wohnbebauung und die Dimension des Gesamtprojekts. Sie befürchtet Veränderungen des Ortsbilds, eine stärkere bauliche Prägung der zum See hin exponierten Lage und Auswirkungen auf die soziale Struktur Meersburgs durch eine zunehmende Zweitwohnungsdichte und Wohnraumspekulationen (spekulationssteuerfreier Verkauf nach 10 Jahren Haltefrist).

SÜDKURIER vom 9. Juli 2026: Initiative will Wohnbebauung kippen
SÜDKURIER, 9. Juli 2026: „Initiative will Wohnbebauung kippen“

Ziele und Ablauf

Für ein einreichungsfähiges Bürgerbegehren ist ein Quorum von 7 % der wahlberechtigten Meersburger Bürger erforderlich. Die Einreichungsfrist liegt innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Ratsbeschlusses.

Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt (Frist: zwei Monate nach Einreichung), ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten durchzuführen.

In Baden-Württemberg ist der Bürgerentscheid ein verbindliches kommunales Abstimmungsverfahren, das bei Erreichen des Quorums von 20 % der wahlberechtigten Bürger eine Aufhebung eines Beschlusses des Gemeinderates zur Folge hat.

Die Unterschriftensammlung

Für die Unterschriftensammlung wurde ein Formblatt erstellt, das den formalen Vorgaben für ein Bürgerbegehren in Baden-Württemberg laut der Gemeindeordnung und dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg entsprach. Die Unterschriftensammlung fand im Juli 2026 statt. Es wurden 895 Unterschriften gesammelt. Davon wurden 853 durch die Verwaltung als gültig erklärt. Das erforderliche 7-Prozent-Quorum von 345 Unterschriften wurde dabei weit übertroffen und dokumentiert das starke öffentliche Interesse an der Herbeiführung eines Bürgerentscheids.

Erforderlich
345
Gültig
853
Gesammelt
895

Formblatt Unterschriftensammlung herunterladen (PDF)

Zulassung oder Rückweisung – die Ratsentscheidung

Nach Anerkennung der Erreichung des Quorums auf Basis der gesammelten Unterschriften prüft die Verwaltung, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist und gibt dem Gemeinderat eine Sitzungsvorlage zur Abstimmung.

Die Prüfung durch die Verwaltung, unterstützt durch ein externes Gutachten der Stuttgarter Kanzlei iuscomm, resultierte in einer Unzulässigkeitsbewertung des Bürgerbegehrens in einer Gemeinderatssitzung am 15. September 2026, da laut Gutachten ein erforderlicher Kostendeckungsvorschlag in dem Bürgerbegehren nicht enthalten war.

SÜDKURIER: Rat entscheidet über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
SÜDKURIER: „Rat entscheidet über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Ist ein Kostendeckungsvorschlag erforderlich oder nicht?

Die Stadt stützt sich auf eine externe rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens durch die Kanzlei iuscomm, Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Schenner. Darin wird ausgeführt, dass das Bürgerbegehren abzuweisen ist, da kein Kostendeckungsvorschlag in dem Begehren enthalten ist.

Eine Expertise des Vereins Mehr Demokratie e. V., vertreten durch Dr. Edgar Wunder, kommt aufgrund laufender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zu einem gegensätzlichen Urteil. Demnach ist speziell im vorliegenden Falle kein Kostendeckungsvorschlag erforderlich, da es sich um künftig zu erwartende Einnahmen handelt, für die kein Kostendeckungsvorschlag in einem Bürgerbegehren erforderlich ist.

Das Bürgerbegehren Hämmerle-Areal Meersburg ist in der Datenbank Bürgerbegehren des Vereins Mehr Demokratie e. V. als Verfahren Nr. 12758 geführt. Die Datenbank umfasst über 9.900 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus allen 16 Bundesländern.

Direktlink: Datenbank Bürgerbegehren, Verfahren 12758

Chronologie des Bürgerbegehrens

DatumEreignis
21.04.2026Verkaufsentscheidung des Gemeinderates für das Hämmerle-Areal; Start der 3-Monatsfrist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens
04.07.2026Start der Unterschriftensammlung
17.07.2026Die Initiative übergibt dem Bürgermeister 763 Unterschriften
30.07.2026Bis Ende der Unterschriftensammlung gehen 895 Unterschriften ein
15.09.2026In der Gemeinderatssitzung wird das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt
September 2026Stadt veröffentlicht Informationen zur Entscheidung
02.10.2026Diskussion über die rechtliche Begründung
06.10.2026Diskussion über alternative Wege, darunter einen Bürgerentscheid des Gemeinderats
07.10.2026Weiteres Vorgehen weiterhin offen

Zeitungsartikel

SÜDKURIER vom 23. März 2026: Plan für Hämmerle-Areal polarisiert
23. März 2026 – Plan für Hämmerle-Areal polarisiert
SÜDKURIER vom 9. Juli 2026: Initiative will Wohnbebauung kippen
9. Juli 2026 – Initiative will Wohnbebauung kippen
SÜDKURIER vom 16. Juli 2026: Einzelhändler wollen das Hotel
16. Juli 2026 – Einzelhändler wollen das Hotel
SÜDKURIER: Rat entscheidet über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Rat entscheidet über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Schriftwechsel Verwaltung

Offizielle Informationen der Stadt stehen auf der Seite zum Hämmerle-Areal und zur Liegewiese. Das Ratsinformationssystem dokumentiert die Kommunalpolitik.

Akteure

AkteurRolle
Stadt MeersburgVerwaltung, Eigentümerin bzw. Projektpartnerin
GemeinderatEntscheidung über Projekt und Zulässigkeit
Robert SchererBürgermeister
Alexandra Mahl, Thomas RiegerVertrauenspersonen
Boris MahlUnterstützer bei der Übergabe
InvestorengruppeVorgesehener Projektpartner
Externe AnwaltskanzleiRechtliche Prüfung der Zulässigkeit